Landschaftsarchitekt/in (m/w/d)
Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße ist ein attraktives Mittelzentrum (ca. 54.000 Einwohner) in der Metropolregion Rhein-Neckar. Neustadt an der Weinstraße liegt landschaftlich reizvoll am Mittelpunkt der Deutschen Weinstraße und zeichnet sich durch eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie einen hohen Wohn- und Freizeitwert aus.
Für die Abteilung Grünflächen im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/-n Landschaftsarchitektin/-en (m/w/d)
Arbeitszeit: Vollzeit
Vertragsart: unbefristet
Vergütung: Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Aufgabenschwerpunkte:
- Planung, Bauleitung und Unterhaltung von öffentlichen
Kinderspielplätzen, öffentliche Grünanlagen und Parks, Freizeit und
Sportanlagen nach allen Leistungsphasen der HOAI - Pflege- und Entwicklungsplanung für Grünflächen
- Selbstständige Koordinierung von Baumaßnahmen mit internen und externen Fachämtern, Ingenieurbüros und Investoren/innen
- Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Ausschussvorlagen
- Ansprechpartner/innen für Anfragen von Ortsbeiräten und politischen Gremien.
Anforderungen:
- Abgeschlossenes Studium Dipl. Ing. Landespflege,
Diplom/Bachelor der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Schwerpunkt Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau oder Freiraumplanung - Erfahrungen im vorgenannten Aufgabengebiet, insbesondere in
der Planung von Grünanlagen und öffentlicher Anlagen wie Spielplätze, Bolzplätze etc. - Gute Kenntnisse in den dazugehörigen Normen und Rechtsvorschriften, sowie im Umgang mit der VOB, VOL und HOAI
- Vertiefte Kenntnisse in der Anwendung von AUTO CAD (oder vergleichbarer Software)
- Spezielle Kenntnisse in der Pflanzenverwendung im Hinblick auf die Verwendung im Innenstadtbereich und im Außenbereich
- Mündliches und schriftliches Ausdruckvermögen
- Bereitschaft zum Dienstleistungsabend bis 18 Uhr
Bei gleicher Eignung werden die Vorgaben des SGB IX beachtet.
Interessierte Personen bewerben sich bitte bis spätestens 31. August 2021 über unser Onlineportal.