Leichte Sprache für Kommunen
Leichte Sprache ist eine speziell geregelte Sprache. Sie hat das Ziel, Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Sie unterscheidet sich von der sogenannten einfachen Sprache, die sich an Menschen mit geringen Sprachkenntnissen richtet.
Barrierefreiheit für Webseiten der Kommunen
Deutschlands Kommunen müssen ihre Internetauftritte seit dem 23. September barrierefrei gestaltet haben. „Und das gilt, egal zu welchem Zeitpunkt die Website das erste Mal veröffentlicht wurde“, sagt Michael Wahl. Der Gesundheitsökonom leitet die „Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik“ und ist Experte auf dem Gebiet des barrierefreien Internets.
Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2016-2102: Sie wurde mit dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ des Bundes in nationales Recht umgesetzt und schreibt Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten vor. Neben einer einfacheren Handhabung der Webseiten sowie das Versehen von Bildern mit „Alt-Texten“ für Blinde, die die Beschreibung des Bildes dadurch vorgelesen bekommen, ist vor allem die leichte Sprache ein großer Punkt.
Doch was ist leichte Sprache?
Leichte Sprache bedeutet unter anderem Texte in kurzen Sätzen zu verfassen. Jeder Satz enthält eine Information. So sind diese für Menschen besser zu verstehen. Fremdwörter, Fachwörter und Abkürzungen sind tabu. Darüber hinaus sollte ein Text viele Verben und wenig Hauptwörter beinhalten. Auch Genitiv und Konjunktiv lassen unsere Sprache schwieriger wirken. Ziffern und Sonderzeichen sollten möglichst ausgeschrieben werden – also „5 Architekten“ statt „fünf Architekten“ oder „Paragraf 1“ anstelle von „§1“.
Darüber hinaus ist leichte Sprache ein Gestaltungs-Konzept. Das bedeutet: Texte in leichter Sprache müssen anders aussehen als Texte in schwerer Sprache. Zum Beispiel benötigen Texte in leichter Sprache Fotos oder Zeichnungen, um Texte für Menschen verständlicher zu machen. Außerdem ist sie ein Denk-Prozess. Viele Menschen müssen lernen, anders zu denken, damit sie gute Texte in leichter Sprache verfassen können. Und damit sie verstehen, dass manche Menschen die schwere Sprache nicht lernen können.
Für wen das neue Gesetz gilt
Das neue Gesetz gilt für Internetseiten, Apps und alle elektronischen Verwaltungsabläufe. Zusätzlich muss es auf den Webseiten und in den Apps eine Möglichkeit geben, Feedback zu hinterlassen, um vorhandene Barrieren an Behörden zu melden. Die Behörde muss innerhalb eines Monats auf das Feedback antworten. Der Feedback-Mechanismus ist zusätzlich zur Erklärung zur Barrierefreiheit in die Internetseite beziehungsweise die App integrieren. Für die Aktualisierung der Apps haben Behörden noch bis zum 23. Juni 2021 Zeit. Allerdings ist die neue Gesetzeslage nur wenig bekannt ist – und in den meisten Orten noch nicht umgesetzt.
Die Regeln für den Text sind unter anderem:
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Schreibt kurze Sätze.
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Benutzt einfache Wörter.
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Benutzt große Schrift.
Dieser Artikel erschien zuerst auf der Website unseres Kooperationspartners NXT A – der Plattform für Innovation, Networking, Wissenstransfer & Lifestyle.