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Tipps rund ums Home Office

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie organisieren mehr Menschen als je zuvor ihr Arbeitsleben von zu Hause aus. Das kann herausfordernd sein. Aber auch steuerlich ändert sich einiges. Wir zeigen, wie Home Office gelingt. Text: Inge Pett
Veröffentlicht am 18.01.2021

Die meisten Beschäftigten und ihre Arbeitgeber haben sich inzwischen mit dauerhaftem Home Office arrangiert. Es gibt aber sicherlich noch Spielraum, die Bedingungen zu optimieren. So gehört professionelles Equipment zur Home-Office-Grundausstattung: Ein großer und gut auslösender Bildschirm beugt Kopfschmerzen vor, ein ergonomischer Schreibtischstuhl entlastet den Bewegungsapparat und hilft, Nacken- und Rückenschmerzen zu vermeiden.

Arbeitsplatz zuhause einrichten

Einige Unternehmen haben ihren Mitarbeitern zu Beginn des Lockdowns ermöglicht, die Ausrüstung vom Büro mit nach Hause zu nehmen. Da es sich abzeichnet, dass hybride Arbeitsmodelle und Home Office vermutlich das New normal sein werden, lohnt es sich, über Investitionen nachzudenken.

Wer nicht investieren möchte oder kann, dem bietet sich eine smarte Alternative: das Mieten von IT-Equipment und Büroeinrichtung. Viele Unternehmen haben längst Leihgeräte in größeren Mengen bestellt, wobei es auch standardisierte Arbeitsplatzausstattungen im Paket gibt. Doch kluges Kalkulieren ist hier gefragt: So lohnt sich Mieten vor allem bei mittleren Laufzeiten. Bei sehr kurzen Zeiträumen sind die Einrichtungskosten und der Mietpreis verhältnismäßig hoch, bei langfristiger Miete bietet sich der Kauf an, denn so lassen sich die Anschaffungen später weiterverkaufen.

Ein weiteres Argument für das Mieten oder Leasen ist der Cashflow: Der Betrag fällt nicht auf einmal an und muss zudem nicht aufwendig abgeschrieben werden. Das macht gerade bei Kleinunternehmen und Solo-Selbständigen Sinn.

 
Home Office und die Steuer

Für Homeworker ändert sich 2021 coronabedingt steuerlich einiges: Wer daheim arbeitet, hat in aller Regel mehr laufende Kosten, etwa für die Wohnnebenkosten oder für den Strom. Der Gesetzgeber hat deshalb eine in der Steuererklärung ansetzbare Home Office-Pauschale eingerichtet. Maximal sind das 600 Euro – jeweils fünf Euro pro Tag für maximal 120 Arbeitstage im Jahr. Voraussetzung ist zunächst, dass der Arbeitgeber aufgefordert hat, im Home Office zu arbeiten. Allerdings kommt dieser Vorzug nicht jedem zugute, denn die Werbungskosten für das Home Office werden nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt, die bei 1000 Euro liegt.

Neu ist auch, dass die Prüfung, in welchem Umfang das Home Office angesetzt werden dürfen, ganz wegfällt. Wer die Home Office-Pauschale nutzt, verzichtet damit allerdings auf die Pendlerpauschale – in dem Fall womöglich ein Nullsummenspiel. Einfacher als in vorausgegangenen Jahren ist es, bei der Steuererklärung 2020 ein Arbeitszimmer abzusetzen: Voraussetzung sind lediglich ein separater Raum und der Beleg, dass das Unternehmen Home Office angeordnet hat.

Und noch ein kleines Schmankerl, das in Krisenzeiten für etwas Entspannung sorgt, bietet der Gesetzgeber: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 verlängert sich vom 31. Mai auf den 31. Juli 2021.

Foto: www.bngrt.com

Florian Bengert hat die veränderte Arbeitslandschaft in Zeiten von Corona mit einer Collage aus Home-Office-Situationen abgebildet. Im Frühjahr 2020 war seine großformatige Arbeit in der Ausstellung der Münchner Architekturgalerie und in Karlsruhe zu sehen. Zum Start des ersten Lockdowns hatte der Architekt einen Aufruf auf Instagram gestartet, Grundrisse von Home Offices zu schicken.

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